Ratten in der Mietwohnung: Wer ist zuständig?
Bei Ratten in der Mietwohnung ist in den meisten Fällen der Vermieter zuständig: Er muss die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand halten und einen Befall beseitigen lassen. Du als Mieter musst den Befall unverzüglich melden und darfst ihn nicht selbst verursacht haben. Wer am Ende zahlt, hängt davon ab, woher die Ratten kommen.
- Befall sofort schriftlich beim Vermieter oder der Hausverwaltung melden, mit Datum und Fotos.
- Der Vermieter muss handeln, meist durch Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers.
- Kosten trägt in der Regel der Vermieter, es sei denn, du hast den Befall nachweislich verursacht.
- Eine Mietminderung ist möglich, die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Bei Fragen zu deinem konkreten Fall hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
Ratten in der Mietwohnung: Pflichten des Vermieters
Nach dem Mietrecht im BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Ein Rattenbefall ist in der Regel ein Mangel, weil er die Nutzung und die Gesundheit beeinträchtigt. Der Vermieter muss deshalb nach deiner Meldung zeitnah reagieren. Typische Schritte sind:
- Begehung von Wohnung, Keller, Hof und Müllplatz,
- Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers,
- bauliche Maßnahmen wie das Verschließen von Löchern, Gitter vor Kellerschächten oder eine Rückstausicherung,
- Information der anderen Mietparteien, wenn das ganze Haus betroffen ist.
Welche Fristen angemessen sind, hängt von der Schwere ab. Ratten in der Küche oder im Kinderzimmer sind dringender als einzelne Spuren im Hof.
Deine Pflichten als Mieter
- Unverzüglich melden. Mieter müssen Mängel anzeigen. Wer zu lange wartet, riskiert Schadensersatzforderungen, wenn sich der Befall dadurch ausbreitet.
- Schriftlich dokumentieren. E-Mail oder Brief mit Datum, Beschreibung, Fotos von Kot, Nagespuren oder Tieren. Notiere, wann und wo du was beobachtet hast.
- Zugang ermöglichen. Du musst dem Vermieter und dem beauftragten Fachbetrieb nach Absprache Zutritt zur Wohnung gewähren.
- Keine Ursachen setzen. Müll ordnungsgemäß entsorgen, keine Essensreste ins WC oder auf den Balkon, Vogelfutter nur so, dass nichts herabfällt.
- Mitwirken. Hinweise des Schädlingsbekämpfers befolgen, etwa Lebensmittel dicht verschließen oder Köderstationen nicht verschieben.
Ob ein Rattenbefall darüber hinaus behördlich gemeldet werden muss, ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Mehr dazu unter Meldepflicht bei Ratten.
Wer zahlt die Bekämpfung?
| Situation | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Ratten kommen über Kanal, Keller, Hof oder bauliche Mängel | Vermieter |
| Befall durch Nachbargrundstück oder öffentlichen Bereich | Vermieter gegenüber dir, er kann sich an den Verursacher wenden |
| Mieter hat nachweislich Müll gehortet oder Ratten angefüttert | Mieter kann haftbar sein |
| Regelmäßige, vorbeugende Schädlingsbekämpfung im Haus | Kann als Betriebskosten umgelegt werden, wenn im Mietvertrag vereinbart |
| Einmalige Bekämpfung eines akuten Befalls | Meist Vermieter, nicht als Betriebskosten umlegbar |
Die Beweislast dafür, dass ein Mieter den Befall verursacht hat, liegt grundsätzlich beim Vermieter. Weitere Fallkonstellationen findest du unter Wer zahlt bei Ratten?. Kommen die Tiere vom Nachbargrundstück, hilft Ratten beim Nachbarn.
Mietminderung bei Rattenbefall
Ein Rattenbefall kann zur Mietminderung berechtigen, solange der Mangel besteht und du ihn gemeldet hast. Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab: Spuren im Gemeinschaftskeller sind etwas anderes als Ratten in Küche oder Schlafzimmer. Gerichte haben je nach Umfang sehr unterschiedlich entschieden.
Darfst du selbst Fallen aufstellen?
In deiner eigenen Wohnung darfst du grundsätzlich tierschutzgerechte Fallen aufstellen, zum Beispiel eine Schlagfalle für Ratten oder eine elektrische Falle. Das ersetzt aber nicht die Meldung an den Vermieter, denn die Ursache liegt oft außerhalb deiner Wohnung. Stimme dich ab, wenn bereits ein Schädlingsbekämpfer im Haus arbeitet, damit sich Maßnahmen nicht stören.
- Kein Rattengift auslegen: Viele Rodentizide sind für Privatpersonen eingeschränkt und dürfen nur in verschlossenen Köderstationen verwendet werden. Im Mehrfamilienhaus gefährden sie Kinder und Haustiere. Mehr unter Rattengift privat.
- Keine Klebefallen: Sie sind nicht tierschutzgerecht. Warum, steht unter Klebefallen.
- Kosten für eigene Fallen: Ob du sie erstattet bekommst, ist unsicher. Sprich das vorher mit dem Vermieter ab.
Welche Fallentypen sich für Innenräume eignen, findest du im Rattenfallen-Vergleich.
Hygiene bis zur Beseitigung
Bis der Befall beseitigt ist, lagerst du Lebensmittel in festen, verschlossenen Behältern aus Glas oder Metall. Kot nimmst du nur mit Einweghandschuhen auf, nachdem du ihn mit Desinfektionsmittel angefeuchtet hast, niemals trocken kehren oder saugen. Wische Arbeitsflächen vor der Nutzung ab und wasche dir danach gründlich die Hände. Bei einem Biss oder Krankheitszeichen nach Kontakt wende dich an deinen Arzt. Allgemeine Rechtsfragen rund um Ratten, Tierschutz und Behörden findest du unter Recht und Tierschutz.
Häufige Fragen
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setze ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung. Reagiert er nicht, kann das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt informiert werden, da Ratten Gesundheitsschädlinge sind. Für weitere Schritte wie eine Ersatzvornahme lass dich vorher rechtlich beraten.
Kann ich bei Ratten fristlos kündigen?
Nur in schweren Ausnahmefällen, etwa bei erheblicher Gesundheitsgefährdung und wenn der Vermieter trotz Frist nichts unternimmt. Das ist eine Einzelfallentscheidung, für die du unbedingt rechtlichen Rat einholen solltest.
Muss ich Ratten im Keller oder Hof auch melden?
Ja. Auch ein Befall in Gemeinschaftsflächen betrifft die Mietsache und sollte dem Vermieter gemeldet werden. Je nach Gemeinde kann zusätzlich eine Meldung an die Behörde vorgesehen sein.